Für Kaufinteressenten
. Wir unterscheiden zwischen Erstwohnungen, Zweitwohnungen und Wohnungen mit Ausländerbewilligung.
. Erstwohnungen können nur von Personen mit Wohnsitz im Engadin erworben werden.
. Zweitwohnungen können von jedermann ausser Ausländern die keine Aufenthaltsbewilligung haben erworben werden.
. Wohnungen mit Ausländerbewilligung können von jedermann erworben werden, ebenfalls von Ausländern.
. Bei den Wohnungen mit Ausländerbewilligung gibt es von Dorf zu Dorf eine unterschiedlich Prozentzahl von Neubauten, welche an Ausländer veräussert werden können.
Für Verkaufinteressenten
. Bei einem Gespräch werden wir Ihnen gerne weiterhelfen, falls Sie beabsichtigen Ihr Objekt zu verkaufen.